Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot von www.mainziel.de, der Internetseite des Straßenverkehrsamts der Stadt Frankfurt am Main. Sie gilt jedoch nicht für verlinkte externe Angebote und Dienste. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. Ein BITV-Selbstbewertung fand im Januar 2025 statt. Ein zertifizierter BITV-Test ist geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Verkehrskarte. Einige Funktionen sind nicht vollständig über die Tastatur bedienbar. Es gibt jedoch derzeit leider keine uns bekannte Alternative, um sie vollständig barrierefrei anzubieten.
- Es ist möglich, dass Bilder, Grafiken und Objekte noch keine alternativen Texte enthalten, Linktexte unverständlich oder Abkürzungen und Fachbegriffe noch nicht ausgezeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen, damit wir den Fehler beheben können.
- PDF-Dokumente (mehrheitlich). Das Straßenverkehrsamt arbeitet daran diese barrierefrei anzubieten.
- Einige Videos
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut
- Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
- Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben
- PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei
- Die Linkkategorie (externer Link, PDF, interner Link) ist teilweise nicht erkennbar und die Linktexte nicht eindeutig beschrieben
- Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit für die Meldung von Barrieren noch nicht verfügbar
- ID-Attribute nicht immer eindeutig
- Aria-Roles nicht immer angemessen
- Landmarks müssen nachgebessert werden
- Aria Attribute nicht immer angemessen
- Animierte Zähler sowie freistehende Zahlen können über Jaws oder NVDA in Verbindung mit Firefox zu unvollständiger Ausgabe führen
- An einigen Stellen ist der Textkontrast noch nicht ausreichend
Das Straßenverkehrsamt arbeiten daran, die barrierefreien Angebote auf Mainziel.de weiter auszubauen und zu optimieren. Ausgeweitet werden auch die Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen etwas auffällt, damit wir diese Mängel verbessern oder beheben können.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
- Mobilitätsinfos auf der Startseite. Aufgrund der hohen Dynamik der Mobilitätsinformationen und dem hohen Anteil an Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten stellt es eine unverhältnismäßige Belastung dar, diese vollständig barrierefrei zu übertragen.
Eingesetzte Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
HTML
CSS
Javascript
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Falls Sie bei der Nutzung unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular oder per E-Mail: info.mainziel@stadt-frankfurt.de.
Sie können uns auch gerne per Post kontaktieren:
Stadt Frankfurt am Main
Straßenverkehrsamt
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Aufgaben der Durchsetzungsstelle:
Flyer LBIT
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und wird fortlaufend aktualisiert.