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FAQs - BEWOHNERPARKEN

Häufige Fragen zum Bewohnerparken

Infos zur Umstellung des Bewohnerparkens

Begonnen wird mit der Parkraumbewirtschaftung im Bewohnerparkbereich 18 und danach werden nacheinander alle anderen Bewohnerparkbereiche umgestellt. Die Bereiche 38, 39, 40 und 41 wurden bereits im Rahmen des Pilotprojekt Bornheim umgestellt. Die Reihenfolge erfolgt aufgrund der Stickoxid-Belastung und des Parkdrucks.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen mit Antworten zur  Umstellung der bestehenden Bewohnerparkbereiche.

Das Bewohnerparkgebiet wird flächendeckend über Parkscheinautomaten monetär bewirtschaftet. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis sind von der Bewirtschaftung freigestellt.

Die Parkscheinautomaten sind notwendig, um die monetäre Bewirtschaftung der Bewohnerparkgebiete durchführen zu können.

Die Parkscheinpflicht gilt tagsüber an den Wochentagen. In der Regel kann in den Abend- und Nachtstunden und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kostenfrei geparkt werden.

Bewohner mit Bewohnerparkausweis können auf allen legalen Parkständen rund um die Uhr kostenfrei parken.

Pflegebedürftige, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer_innen) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn der Hauptwohnsitz des Pflegebedürfigen in dem betr. Bewohnerparkgebiet liegt und mindestens Pflegegrad I nachgewiesen ist.

Weitere Informationen zu Ausnahmegenehmigungen für pflegende Privatpersonen finden Sie hier

Innerhalb der bewirtschafteten Zeiten müssen auch die Besucher der Bewohner ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen. Damit die finanzielle Belastung für Besucher nicht zu groß wird ist das Parken in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende kostenfrei. Darüber hinaus kann innerhalb der bewirtschafteten Zeiten ein 24-Stunden-Ticket für 12€ am Parkscheinautomat gelöst werden.

Nein, der Bewohnerparkausweis behält seine Gültigkeit.

Pendler haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Die Bewohnerparkgebiete in Frankfurt am Main sind alle hervorragend durch den Öffentlichen Personennahverkehr erschlossen. Pendler sollten sich mit Alternativen zum eigenen Pkw auseinandersetzen.

Parallel zu den bestehenden Tempo30-Zonen werden Parkraumbewirtschaftungszonen eingerichtet. Dabei wird nur der Anfang und das Ende der jeweiligen Zone beschildert; die beschilderten Regelungen gelten dann innerhalb der gesamten Zone.

An den neuen Parkscheinautomaten ist das Bezahlen der Parkgebühren auch per App mit dem Smartphone ("Handy-Parken") möglich. Es kann jedoch aus technischen Gründen bis zu vier Wochen dauern, bis die neuen Parkscheinautomaten in das System eingepflegt sind.

Sie möchten mehr Informationen zum Handy-Parken?
Kein Problem, hier finden Sie alles Weitere zum Handy-Parken.

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Gewerbeparkausweis zu erhalten. Informationen zum Gewerbeparkausweis erhalten Sie hier

Ausnahmegehemigungen nach StVO
Welche Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr beantragt werden können und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Hier finden Sie alle Informationen.

Es ändert sich nichts, als CarSharing-Nutzer haben Sie weiterhin Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis sofern Sie mit Hauptwohnsitz in dem betr. Gebiet gemeldet sind.

Sie möchten mehr Informationen zum Handy-Parken?

Auf www.smartparking.de finden Sie alle smartparking-Städte und weitere Informationen.  Verfügbare Anbieter in Frankfurt am Main sind:

An den neuen Parkscheinautomaten ist das Bezahlen der Parkgebühren auch mit dem Smartphone ("Handy-Parken") möglich. Hier geht's zu den Standorte der Parkscheinautomaten auf der Karte!