Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Bewohnerparken: Regelungsbereich 0

Altstadt und erweiterter Innenstadtbereich

Subventioniertes Bewohnerparken
in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich

Sie wohnen in der Frankfurter Altstadt oder im erweiterten Innenstadtbereich?
Dann haben Sie Anspruch auf einen subventionierten Kfz-Abstellplatz, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in der Frankfurter Altstadt oder im erweiterten Innenstadtbereich mit Hauptwohnung (1. Wohnsitz) gemeldet.
  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen und auf den 1. Wohnsitz zugelassen
    Oder:
  • Das Fahrzeug wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben).

Sie möchten ausführliche Informationen zu einem Kipp-Pfosten-Parkplatz oder einem Parkhausparkplatz?
Kein Problem, hier finden Sie alles zum